Allgemeine Geschäftsbedingungen (AVB) prevention-center AG

1. Anwendungsbereich und Geltung

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AVB“) regeln das Behandlungsverhältnis zwischen der prevention-center AG und dem Kunden. Sie sind integrierender Bestandteil zum Auftragsverhältnis zwischen der prevention-center AG und dem Kunden. Die AVB in ihrer aktuellen Fassung stehen jeweils auf der Internetseite www.prevention-center.com/agb zur Verfügung.

b) Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der prevention-center AG schriftlich bestätigt werden.

c) Diese AVB gelten auf unbestimmte Zeit, d.h. auch für Folgeaufträge/ Nachbehandlungen, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert werden.

d) Sollte eine Bestimmung dieser AVB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

2. Vertragsschluss

Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt nachdem er anlässlich eines Erstgespräches umfassend über die geplante Behandlung bzw. einen allfälligen Eingriff aufgeklärt wurde. In jedem Fall wird der Kunde über sämtliche Risiken und Nebenwirkungen der geplanten Behandlung/ des geplanten Eingriffs sowie über die Datenschutzbestimmungen umfassend aufgeklärt. Zu diesem Zwecke hat er die vorliegenden Vertragsbedingungen sowie die Einverständniserklärung und das Formular „Persönliche Daten / Datenschutzerklärung“ zu unterzeichnen.

3. Haftung

a) Die prevention-center AG haftet nur für direkte Schäden, die durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlung der prevention-center AG entstehen. Eine darüberhinausgehende Haftung der prevention-center AG und für ihre Hilfspersonen wie auch eine Haftung für indirekte Schäden oder für Folgeschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – wird unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen vollumfänglich ausgeschlossen.

b) Alle Behandlungen und Operationen der prevention-center AG werden nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend dem aktuellsten Stand der Wissenschaft und den medizinischen Standards ausgeführt. Trotz sorgfältiger Ausführung der vereinbarten Leistungserbringung können keine Garantien übernommen werden, insbesondere nicht für das ästhetische Ergebnis. Die jeweiligen Vor- und Nachbehandlungen müssen gemäss den Angaben durch den behandelnden Arzt strikt befolgt und ausgeführt werden. Dies beinhaltet auch die regelmässige Nachkontrolle. Andernfalls erlischt jeglicher Anspruch auf Korrekturen oder Nachbehandlungen und die prevention-center AG behält sich vor, renitente Kunden nicht mehr zu behandeln.

4. Datenschutz

Der prevention-center AG ist bewusst, dass ihre Kunden darüber informiert sein möchten, wie mit ihren Daten umgegangen wird. Dem Schutz dieser Personendaten misst die prevention-center AG höchste Bedeutung bei. Die prevention-center AG erhebt, bearbeitet (insbesondere speichert) und nutzt Personendaten ausschliesslich unter strikter Einhaltung der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung. Zur umfassenden Information haben wir für Sie eine separate Datenschutzerklärung erstellt.

5. Entbindung vom Arzt- bzw. Berufsgeheimnis

Für die Durchführung der Behandlungen ist die prevention-center AG darauf angewiesen, Gesundheitsinformationen der Kunden zu bearbeiten, welche dem Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB) unterstehen können. Der Kunde entbindet die Ärzte sowie Mitarbeiter der prevention-center AG, sofern sie dem Berufsgeheimnis unterstehen, ausdrücklich vom Berufsgeheimnis hinsichtlich sämtlicher Informationen und Dokumente, welche er der prevention-center AG zur Verfügung stellt.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Der prevention-center AG liegt die umfassende, transparente und verständliche Aufklärung ihrer Kunden sehr am Herzen. Vor der Durchführung einer Behandlung bzw. eines medizinischen Eingriffs vereinbart die prevention-center AG deshalb mit dem Kunden ein persönliches Beratungsgespräch, anlässlich welchem dieser über sämtliche Modalitäten der geplanten Behandlung sowie über allfällige Risiken und Nebenwirkungen sowie die mutmasslichen Kosten aufgeklärt wird. Die Preise bestimmen sich nach Zeitaufwand und Art des Eingriffes bzw. der vereinbarten Behandlung unter Berücksichtigung allfälliger individuellen Umstände oder Wünsche. Die auf der Website publizierten Preise dienen dabei als Richtwert und sind nicht verbindlich. Insbesondere erfolgt die Aufklärung, dass die Kosten für diese Behandlung nicht von der Krankenkasse übernommen werden und vom Kunden selbst getragen werden müssen. Nach dem Erstgespräch erhebt die prevention-center AG von jedem Kunden eine pauschale Gebühr von CHF 200.00, zu bezahlen vor Ort. Diese Gebühr umfasst die Kosten für das Erstgespräch sowie die Beantwortung sämtlicher Fragen des Kunden wie auch eine summarische Sichtung allfälliger Vorakten. Entscheidet sich der Kunde nachdem er umfassend aufgeklärt wurde zur Durchführung der Behandlung bzw. Vornahme des Eingriffs durch die prevention-center AG, wird die pauschale Gebühr (CHF 200.00) dem Kunden an den Gesamtbetrag angerechnet.

b) Kann der Kunde den Termin für das Erstgespräch oder Folgegespräche aus welchen Gründen auch immer nicht einhalten, muss eine Abmeldung spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, damit dieser anderweitig vergeben werden kann. Die Abmeldung hat schriftlich (per E-Mail oder Whatsapp) zu erfolgen. Da die heutigen, vielfältigen Kommunikationsmittel jedem zugänglich sind, werden keine Ausnahmen gemacht. Für Gesprächstermine, die unentschuldigt ohne vorherige Absage nicht eingehalten werden und deshalb kein Ersatzpatient aufgeboten werden kann, wird die pauschale Gebühr (vgl. Ziffer 6 lit. a) von CHF 200.00 von der prevention-center AG zur Deckung der Unkosten vollumfänglich einbehalten.

c) Für Behandlungstermine gilt die gleiche Regelung wie in vorerwähnter Bestimmung Ziff. 6 lit. b. Eine Abmeldung hat spätestens 24 Stunden vor dem Termin zu erfolgen (ausschliesslich schriftlich per Mail oder whatsapp). Kann aufgrund zu kurzfristiger oder unterlassener Absage kein anderer Kunde / Patient aufgeboten werden, wird seitens der prevention-center AG ein Unkostenbetrag von pauschal 80% der geplanten Behandlungskosten, mindestens jedoch CHF 500.00 erhoben.

d) Für vereinbarte Operationstermine gilt folgende Regelung: Bei geplanten Operationen ist es der prevention-center AG oftmals nicht möglich, bei Absagen einen Ersatzpatienten aufzubieten. Aufgrund dieser Planungsschwierigkeiten ist eine kostenfreie Terminabsage bei Operationen nur möglich, wenn diese mindestens 30 Tage (Kalendertage) im Voraus schriftlich per E-Mail oder Whatsapp durch den Kunden erfolgt. Bei Absagen, welche weniger als 30 Tage (Kalendertage), aber mehr als 14 Tage (Kalendertage) vor der geplanten Operation vorgenommen werden, werden dem Kunden 50 % der geplanten Operationskosten in Rechnung gestellt. Bei einer Absage, welche weniger als 14 Tage (Kalendertage) vor der Operation erfolgt, sind die vollständigen Operationskosten zu bezahlen. Als Absage gilt auch die nicht fristgerechte Vorauszahlung der Operation.

e) Erscheint der Kunde anlässlich des Operationstermins verspätet und kann deshalb an diesem Tag die Operation nicht mehr durchgeführt werden, werden ihm vollen Operationskosten in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt bereits ab einer Verspätung von 15 Minuten nach der geplanten Eintrittszeit. Muss die prevention-center AG einen Behandlungs- oder Operationstermin aus medizinischen oder gesundheitlichen Gründen absagen, bleibt der Kunde trotzdem zur vollständigen Kostenübernahme verpflichtet. Eine Rückerstattung oder Entschädigung ist ausgeschlossen. Die prevention-center AG ist aber bestrebt, sollte dies medizinisch oder aufgrund der Gesundheit des Patienten innert nützlicher Frist möglich sein, einen Ersatztermin anzubieten. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Entgegenkommen seitens der prevention-center AG und der Kunde hat keinen Rechtsanspruch auf Erhalt eines Ersatztermins.

f) Die von der prevention-center AG in Rechnung gestellten Kosten sind vom Kunden innerhalb der gewährten Zahlungsfrist, welche üblicherweise 10 Tage beträgt und mindestens 7 Tage vor einem Operationstermin zu bezahlen (Valuta). Ratenzahlungen werden nur ausnahmsweise bei Vorliegen entsprechender Gründe und nach vorgängiger Absprache mit der prevention-center AG gewährt.

g) Werden die Zahlungstermine vom Kunden nicht eingehalten, ist vom Zeitpunkt der Fälligkeit ohne zusätzliche Mahnung ein Verzugszins von 5 % geschuldet. Für jeden Mahnaufwand wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben.

h) Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Zahlungsbedingungen ist die prevention-center AG berechtigt:
- noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen;
- Schadenersatz zu verlangen.

Wurden die Zahlungen, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist (Mahnung), nicht erbracht, kann die prevention-center AG vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Leistungserbringung bereits ganz oder teilweise erbracht wurde. Ferner behält sich die prevention-center AG bei Nichtzahlung innert Nachfrist vor, ohne weitere Ankündigung eine Betreibung einzuleiten oder die Forderung zur Weiterverfolgung an eine Inkassogesellschaft abzutreten. Zur Weitergabe der hierfür notwendigen Daten (unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht) erklärt sich der Kunde einverstanden.

i) Die prevention-center AG behält sich das Recht vor, sämtliche von ihr angebotenen Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.

7. Notfalldienst

a) Die prevention-center AG verfügt über einen eigenen Notfalldienst. Bei akuter Lebensgefahr ist sofort die Notrufnummer 144 zu wählen.

b) Der Notfalldienst der prevention-center AG ist die erste Wahl, wenn der Kunde keinen Hausarzt hat bzw. der Hausarzt nicht erreichbar ist (z.B. nachts oder am Wochenende).

c) Die Telefonnummer des Notfalldienstes der prevention-center AG wird dem Kunden bei der Auftragserteilung ausgehändigt, nachdem er im Erstgespräch umfassend aufgeklärt wurde und die AVB sowie die „Patientenaufklärung“ und „Datenschutzerklärung“ unterzeichnet hat.

8.Gerichtsstand / anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag mit der prevention-center AG ist Zug. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass für seine Einverständniserklärung und allfällige weitere Erklärungen gegenüber der prevention-center AG seine digitale Unterschrift der handschriftlichen Unterschrift entspricht.

Rufen Sie uns an

Wir sind erreichbar unter:

+41 55 505 55 66